Seedorf BE

Wappen Seedorf

Bestattungen in Seedorf, Kanton Bern. Unser Bestattungsdienst hilft Ihnen bei einem Todesfall in Seedorf BE achtsam an alles zu denken. Wir bieten Ihnen eine individuelle auf Ihre persönliche Situation angepasste Bestattung, Hilfe und Unterstützung. Unsere Bestatter nehmen sich Zeit für Sie und beziehen Sie mit ein, falls Sie das wünschen. Sie dürfen uns bei jedem Schritt den wir machen begleiten. Unser Bestattungsinstut ist im Kanton Bern, rund um Bern, Biel, und Thun tätig, wir überführen in der ganzen Schweiz und im Ausland.

Gemeinde Seedorf BE

Seedorf, eine typische Berner Landgemeinde, liegt am Nordhang des Frienisbergs und zählt nebst dem Ort Seedorf zahlreiche weitere Dörfer Aspi, Baggwil, Dampfwil, Frienisberg, Frieswil, Lobsigen, Ruchwil, Wiler und Weiler Baggwilgraben, Elemoos, Gisleren, Grissenberg, Hasligraben, Holtern, Holzschuepisse, Niggidei, Rossgarten, Rotholz und Vogelsang zur Gemeinde.

Die Gemeinde ist zuständig für die Organisation und die Bestattung (Erdbestattung, Urnenbeisetzung) bei einem Todesfall, wenn es eine Beisetzung oder eine Aufbahrung auf dem Friedhof Seedorf gibt. Ausserdem wird bei einer Auslandüberführung der Sarg durch die Gemeindeverwaltung versiegelt und der Leichenpass ausgestellt. Jeder Todesfall muss im Kanton Bern nebst dem Zivistandsamt auch der Gemeinde gemolden werden für die Bestandesaufnahme des Vermögens und der Erben, der sogenannten Siegelung, zu Handen vom Regierungsstatthalteramt.

Kontakt

Gemeindeverwaltung Seedorf, Bernstrasse 72, 3267 Seedorf
032 391 99 50

Friedhof Seedorf

Der Friedhof Seedorf steht den Bewohnern der Gemeinde Seedorf zur Verfügung. Er beinhaltet eine Aufbahrungshalle mit einem Vordach und ist zu Fuss 2 Minuten von der reformierten Kirche entfernt. Alternativ kann eine Aufbahrung auch am Sterbeort oder zu Hause statt finden. Verstorbene aus Frieswil werden auf dem Friedhof Detligen bestattet (Friedhofkreis Detligen).

Zivilstandsamt Seeland

Beim Zivilstandsamt Seeland muss ein Todesfall innerhalb von 2 Tagen angemeldet werden, wenn der Tod in einer Gemeinde, welche sich im Zivilstandskreis Seeland befindet eingetreten ist. Bei der Anmeldung wird eine Bestätigung der Anmeldung ausgehändigt, nur mit dieser kann eine Kremation, eine Erdbestattung oder eine Auslandüberführung durchgeführt werden. Die amtlichen Abläufe können durch die nächste(n) Person(en) in der Erbfolge erledigt werden oder sie können mit Vollmacht an den Bestattungsdienst delegiert werden.

Kontakt

Zivilstandskreis Seeland, Villa Rockhall III, Seevorstadt 105, 2502 Biel
031 635 43 70

Evangelisch-reformierte Kirchgemeinde Seedorf

Die Kirchgemeinde Seedorf umfasst die Dörfer Baggwil, Frienisberg, Frieswil, Lobsigen, Ruchwil, Dampfwil, Seedorf, Aspi und Wiler. Die Kirche, das Pfarrhaus, die Pfrundscheune und das alte Gemeindehaus bilden das bauliche Zentrum.

Die diensthabende Pfarrperson erreichen Sie immer unter der Nummer 032 392 57 75.

ref Kirche Seedorf

Römisch-katholische Kirchgemeinde Maria Geburt in Lyss

Zum Pastoralraum der Pfarrei Maria Geburt in Lyss gehört auch die Gemeinde Seedorf.

Zu welcher Pfarrei gehöre ich?

Kontakt

Pfarrei Maria Geburt Lyss, Oberfeldweg 26, 3250 Lyss
032 387 37 17

Weitere Glaubensrichtungen

Auskunft für Menschen aus einer anderen Glaubensrichtungen wie Hindus, Buddhisten, Sikhs, Muslime, Juden, Attheisten und Gotteshäusern wie Kirchen, Kapellen, Freikirchen, Tempel und Möglichkeiten für konfessionsneutrale Feiern erhalten Sie gerne direkt bei unserem Bestattungsinstitut, rufen Sie uns jederzeit an.

Zurück zur Einstiegsseite  | Home  | Standorte