Auslandüberführung

Dem Wunsch einer Auslandüberführung kommen wir gerne nach. Oft geschieht dies dann, wenn ein Mensch ohne Schweizer Staatsbürgerschaft stirbt und sich einen Abschied und/oder eine Beisetzung im Herkunftsland wünscht. Umgekehrt kann es sein, dass eine im Ausland verstorbene Person in die Schweiz repatriiert werden soll.
Dies ist ein Aufwand, der mit erheblichen Kosten verbunden ist. Wichtig zu wissen ist, dass sich unter Umständen die Reiseversicherung oder bei einem Unfall die SUVA usw. an der Auslandsüberführung beteiligt oder diese sogar vollständig übernimmt. Dies gilt es in jedem Fall abzuklären.
Bei einem Sargtransport ins Ausland benötigt man zusätzliche internationale Papiere, den sogenannten Leichenpass. Hierfür gibt es verschiedene internationale Abkommen, welche eingehalten werden müssen.
Heutzutage ist eine Auslandüberführung aus der Schweiz in der Regel gut zu bewerkstelligen. Die zeitlichen Rahmenbedingungen können meist eingehalten werden. Bei Rückführungen aus dem Ausland machen uns die langsamen Reaktionszeiten vor Ort manchmal einen Strich durch die Rechnung - insbesondere wenn es sich um einen Unfall handelt. Es kann je nach Land bis zu drei Wochen dauern, bis der Sargtransport erfolgt ist. Ob eine Aufbahrung und ein Abschied nach so langer Zeit noch möglich ist, hängt davon ab, ob die verstorbene Person fachgerecht einbalsamiert worden ist.

Wir beraten Sie gerne und veranlassen sowohl Überführungen ins Ausland als auch Rückführungen in die Schweiz.

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