Wasserbestattung

Bei einer Wasserbestattung ist es nicht gestattet, naturfremde, feste Gegenstände in öffentliche Gewässer zu geben. Urnen sollten also - mit Ausnahme von natürlichen "schnell-löslichen" Wasserurnen - nicht dem Gewässer übergeben werden. Asche gilt als „natürlich“ und darf nach aktueller Rechtsprechung in der Schweiz in öffentliche Gewässer beigesetzt werden. Hierbei ist auf die Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Wasserbestattungen sollten nicht in der Badesaison direkt neben einem beliebten Badeplatz, an dem sich viele Leute aufhalten, stattfinden.

Seebestattung

Wir empfehlen bei einer Seebestattung (Süsswasser), eine tiefe Stelle zu suchen, mit der Urne so nahe wie möglich ans Gewässer zu gehen und diese wie eine Flüssigkeit auszuschütten. Dies kann bei genügender Seetiefe von einem Steg aus oder bei einer steil abfallenden Wand direkt vom Ufer aus erfolgen. Auf Seen kann zum Teil ein kleineres oder grösseres Schiff gebucht werden, welches unter Umständen gleichzeitig als Örtlichkeit für die Seebestattung und für die Trauerfeier dienen kann. Eine schöne Möglichkeit vom Schiff aus ist es, zuerst einen Teppich aus Rosenblättern zu streuen oder Schwimmkerzen auf dem Wasser treiben zu lassen. In diesem Teppich kann eine schnelllösliche Wasserurne schwimmen gelassen werden. Nach kurzer Zeit ist die Wasserurne getränkt mit Wasser und gleitet dem Seegrund entgegen.


Flussbestattung

Wasserunrne mit EnteBei einer Flussbestattung kann die Asche direkt ins Gewässer geschüttet werden. Oder es kann eine Wasserurne,
die sich langsam auflöst und gemeinsam mit der Asche vom Wasser davongetragen wird, als Teil des Rituals verwendet werden. Wasserurnen werden bei Flussbestattungen an einem "zügigen" Ort mit Steinen hinterlegt, damit sie nicht davonschwimmen. Das Wasser nimmt die letzte Hülle mit auf die Reise – erst weiss, dann schwarz, dann unsichtbar. Eine schöne Ergänzung zu diesem Ritual ist es, am Ufer ein Feuer anzuzünden: So sind alle vier Elemente eingebunden.

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