Engelskinder

Engelskinder oder Sternenkinder werden Kinder genannt, die nicht meldepflichtig sind, also vor der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche und unter 500 Gramm Geburtsgewicht sterben. Umgangssprachlich werden auch totgeborene Kinder so genannt, die kurz vor der Geburt sterben, manchmal auch solche, die kurz nach der Geburt sterben.

Als betroffene Eltern oder Angehörige von einem Sternenkind möchten wir Sie ermutigen, sich den Trauerprozess nicht durch Gebräuchlichkeiten aus den Händen nehmen zu lassen. Es gibt teilweise die gut gemeinte Idee, Eltern von einem Engelskind alles abzunehmen und sie so zu entlasten. Leider verunmöglicht dies oft den Trauerprozess für die Eltern, die Geschwister, die Grosseltern und das Umfeld. Häufig sind Eltern nach der Geburt verständlicherweise übermüdet, überfordert und haben keine Kraft mehr. In dieser Situation sind sie froh um alles, was für sie gemacht wird. Leider berichten uns Sterneneltern retrospektiv immer wieder: "Alles ging so schnell, wir hatten keine Zeit für den Abschied, wir hätten unser Kind so gerne noch nach Hause genommen." usw.

Lassen Sie sich Zeit. Sie dürfen mit Ihrem Sternenkind im Wochenbett bleiben, sich erstmal etwas Ruhe gönnen, Ihr Kind nach Hause nehmen, ihm sein Kinderzimmer und seine Spielsachen zeigen, es zu Hause aufbahren, mit ihm einen Spaziergang machen, es fotografieren, den Sarg bemalen, ein Ritual gestalten, Ihre Eltern und Ihr Umfeld daran teilhaben lassen, ihm einen Namen geben, ein Geburtstags- und Abschiedsfest organisieren, Ihr Kind segnen oder segnen lassen usw.

Sie dürfen sich ausbedingen, dass Sie in der ersten Überforderung keine Entscheidungen treffen müssen. Vielleicht möchten Sie zuerst nach Hause gehen und ein, zwei Tage später in Ruhe nochmals über alles nachdenken. Ein Engelskind kann ohne weiteres ein paar Tage im Spital bleiben und Sie können Ihre Entscheidungen treffen, sobald Sie wieder bei Kräften sind.

Für uns ist es selbstverständlich, dass Eltern, Geschwister, Familie und Freunde von Engelkindern uns bei jedem Schritt, den wir machen, begleiten dürfen. Wir können Ihr Kind gemeinsam in den Sarg betten - begleitet von einem Ritual. Sie können mit Ihrem Kind im eigens dafür ausgebauten Bestattungswagen mitfahren, wenn wir es zu Ihnen nach Hause, ins Krematorium oder auf den Friedhof bringen. Gemeinsam können wir die Aufbahrung dekorieren und je nach Krematorium ist es möglich, dass Sie am Anfang der Kremation dabei sein können.

Hören Sie auf Ihr Herz, was Ihnen gut tut und was nicht. Vieles ist möglich - wenn es Ihr Wunsch ist.

Meldepflicht und Bestattung

Eine Totgeburt wird zivilstandsrechtlich erfasst ab der vollendeten 22. Schwangerschaftswoche und über 500 Gramm Geburtsgewicht. Juristisch gesehen (das Bestattungswesen ist kantonal und kommunal geregelt) haben Engelskinder, welche nicht meldepflichtig sind, kein Anrecht auf eine Bestattung. Heutzutage können Sternenkinder aber in den meisten Gemeinden auf dem Friedhof in einer speziellen Engelskinder-Abteilung bestattet werden. Im Anschluss an eine Kremation ist auch eine Beisetzung der Asche in der Natur, im eigenen Garten oder auf einem bestehenden Grab der Familie möglich.

Abschied vom Baby - BZ Artikel

Abschied vom Baby_BZ Artikel fpk.pdf (178,3 KiB)

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